Honorar

Grundlage des Behandlungsvertrages ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und das aktuelle Hufeland-Verzeichnis.

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherungen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.

 Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle über die für sie zutreffenden Erstattungsmodelle.

Die Behandlungsleistungen richten sich im Interesse der Patienten nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, obliegt es dem Patienten, den Differenzbetrag zu zahlen. 

Sie erhalten von mir eine Rechnung. (bei länger dauernden Behandlungen in monatlichen Abständen)

Selbstzahler

 

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung biete ich Sonderkonditionen, sowie Ratenzahlungsmöglichkeiten an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten nach jeder Behandlung in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) zu bezahlen. 

Hierfür gewähre ich einen Rabatt in Höhe von 5 % (ausgenommen sind die eingesetzten Medikamente)!

Um die Behandlungskosten steuerlich absetzen zu können, erhalten Sie von mir auf Wunsch eine Rechnung.

Ersttermin

Für den Ersttermin sollten Sie 1,5 - 2 Stunden Zeit einplanen.

 In der Regel umfasst dieser: (je nach Indikation)

  • eine ausführliche Anamnese
  • eine Dunkelfeld-Vitalblut-Analyse
  • eine VEGA-Testung
  • eine Blutanalyse nach Jörgensen
  • Spenglersan-Kolloid-Test
  • Urindiagnostik
  • evtl. noch andere Verfahren, je nach Notwendigkeit
  • ausführliche Erläuterung der möglichen Therapieverfahren inkl. Information über die entstehenden Behandlungskosten
  • Erstellung eines individuellen Behandlungsplans

 

Bei Kindern beläuft sich die Dauer auf etwa 1 Stunde.

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitte ich dies mir mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.

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